Trieb- und Laufdrehgestell der Bauart München-Kassel von Wegmann
Die ETA 515 besaßen ein zweiachsiges Triebdrehgestell, welches sich
unter dem Gepäckraum an der Fahrzeugseite 1 befand und ein Laufdrehgestell ohne jeglichen
Antrieb auf der Fahrzeugseite 2. Die reinen Laufdrehgestelle fanden auch beim ESA 815
Verwendung. Die beiden Drehgestelle waren nahezu identisch, nur dass das Triebdrehgestell
eben noch die Antriebsleistung aufnahm.
Die
Drehgestelle wurden vom Eisenbahnzentralamt (EZA) München und der Firma Wegmann in Kassel
entwickelt. Nach diesen beiden Städten erhielt die Bauart der Drehgestelle die
Bezeichnung München-Kassel.
Das Drehgestell bestand aus einem H-förmigen, vollständig
geschweißten Hohlträgerrahmen (welches ein geringes Gewicht auf die Waage brachte), in
dem die Radsätze durch 600mm lange Achslenker spielfrei in Längs- und Querrichtung
geführt wurden. Die Achslenker waren mit dem Drehgestellrahmen durch Exzenterbolzen und
Silentblockbuchsen verbunden. Die Radsätze wurden durch je zwei Achsfedern gefedert, die
waagerecht über dem Rahmen lagen. Die Achslager waren als Pendelrollenlager ausgeführt.
In der Mitte des Drehgestells befand sich quer eine Wiege, auf der
seitlich auf Gleitplatten der Wagenkasten ruhte. Diese Wiege war auch für die
Eigenschaften des angenehmen leichten Schwankens des Fahrzeugs auf schlechten Gleisen und
in Weichenstraßen verantwortlich. Mittig der nach unten durchgekröpften Wiege war über
eine Gummimetallfederbüchse der Drehzapfen eingelassen, der fest mit dem Wagenkasten
verbunden war. Die Wiege ruhte auf zwei in Schaken am Drehgestellrahmen aufgehängten
Federtrögen , die aus dem oberen Federtrog, den Wiegenfedern und dem unteren Federtrog
bestanden. Zur Dämpfung der Schwingungen waren Öldämpfer der Bauart Fichtel & Sachs
eingebaut.
Die Triebdrehgestelle unterschieden sich in einigen Details von den
reinen Laufdrehgestellen. Hier wurden zur Führung der Radsätze Achsfedern nur für die
Längsrichtung benutzt. In der Querrichtung erfüllten die Gleitbacken die Funktion. Die
beiden Antriebsmotoren waren einerseits über Schraubenfedern am Drehgestellrahmen
befestigt und stützten sich andererseits mit je zwei Tatzen auf eine Lagerstelle der
entsprechenden Achse ab. Die Zugkraftübertragung erfolgte vom Rahmen des
Triebdrehgestells über gummigelagerte Gleitplatten auf die Wiege und von dort auf den
Drehzapfen, der mit einer Gummimetallfederbüchse in die Wiege eingelassen war.